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Was ist besonders an der Arbeit als freischaffender Architekt?

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Jeder hat vom Berufsbild des Architekten immer eine spezielle Vorstellung. Ein Architekt muss kreativ sein, so kennt man doch die weltberühmten Architekten, die immer mit diesem Berufsbild verbunden werden. Ein Architekt schafft etwas Bleibendes und wird daher gerne als Künstler gesehen. Man denke an bedeutende Namen wie Le Corbusier oder Zaha Hadid. Schon während der Ausbildung werden die angehenden Architekten mit diesem Klischeebild unterrichtet.

Das Berufsbild zeigt den designenden Architekten auf, der ein eigenes Büro hat und mit seinen genialen Ideen und Skizzen bleibende Kunstwerke schafft. Auf der Strecke bleibt häufig, dass man als Architekt auch mit bürokratischen Dingen, wie dem Beachten der örtlichen Bauvorschriften, den Denkmalschutz und den Vorschriften der Behörden zu tun hat. So kann die noch so tolle Idee des Architekten aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, der finanziellen Rahmenbedingungen und dem Termindruck von Auftraggebern häufig nicht so umgesetzt werden, wie man es gerne hätte. Dies kann des Öfteren sehr frustrierend sein.

Voraussetzungen

Als freischaffender Architekt braucht man, um am Markt bestehen zu können, bestimmte Eigenschaften. Neben der Ausbildung und der Eintragung bei der Kammer, sollte man über Kommunikationsstärke und Durchsetzungsvermögen verfügen. Kenntnisse im Bereich Mathematik, Statik und Bauphysik sind ebenfalls von großem Vorteil. Nicht zuletzt sollte man als freier Architekt über Kreativität verfügen, um die Wünsche des Bauherrn bestmöglich umsetzen zu können.

Aber der Beruf des Architekten ist auch ein sehr vielseitiger Beruf. Das Tätigkeitsgebiet umfasst nicht nur Entwurf und Planung, sondern auch Design und Kreativität, aber auch Buchhaltung und wirtschaftliches Denken. Außerdem sollte man stressresistent sein, im Team arbeiten können und motiviert sein.

Selbstständigkeit

Als freischaffender Architekt arbeitet man eigenständig und unabhängig. Man ist der unabhängige Sachwalter des Auftraggebers und darf in keine zusätzlichen Geschäfte und Absprachen, die in direktem Bezug zum Auftrag stehen, involviert sein. Ein großer Vorteil bei der Arbeit als freischaffender Architekt ist, dass man selbstständig ist und sich die Projekte sowie die Bauherrn aussuchen kann. Man ist sein eigener Chef, was sowohl ein Vorteil als auch ein Nachteil sein kann. Um sein eigener Chef sein zu können, braucht man bestimmte Eigenschaften, um auch langfristig erfolgreich sein zu können. Motivation und Zielstrebigkeit sind nur einige der notwendigen Eigenschaften. Buchhaltung, Akquise sowie Genauigkeit sind weitere wichtige Eigenschaften, die ein freischaffender Architekt haben sollte.

Was bedeutet „freischaffend“?

Freischaffend kann man eigentlich mit „selbstständig“ vergleichen. Man ist frei und für seine Arbeit selbst verantwortlich. Der Architektenberuf ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Damit man sich so nennen darf, braucht man eine spezielle Ausbildung. Aber ein Studium allein reicht nicht, man muss von der Kammer der Architekten aufgenommen werden. In der Regel ist die Voraussetzung für eine Aufnahme zusätzlich zum Studium eine zweijährige Praxis oder eine Weiterbildung an einer anerkannten Institution. Dies kann eine Fachhochschule oder eine Universität sein.

Freischaffend ist landläufig mit “selbstständig” gleichzusetzen. Das heißt so viel wie, dass man unabhängig und eigenständig arbeiten kann und soll. Im Gegensatz zu einem fixen Angestelltenverhältnis ist man für den Erfolg seines Unternehmens selbst verantwortlich. Man hat kein fixes monatliches Einkommen, sondern man wird auftragsbezogen und nach Erfolg bezahlt.

Verpflichtungen

Wenn man die Berufsbezeichnung als selbstständiger oder freischaffender Architekt gemäß Art. 1 BauKaG führt, hat man sich dazu verpflichtet, die durch das Gesetz gemäß Art. 3 BauKaG definierten Berufsaufgaben als unabhängiger Treuhänder und Sachwalter des Bauherrn zu erfüllen. Zudem wird man in der Stadtplaner- und Architektenliste als “freischaffender” Architekt geführt.

Der freischaffende Architekt hat sich dazu verpflichtet, unabhängiger Sachwalter des Auftraggebers zu sein. Es ist ihm auch verboten, Rabatte, Provisionen und Vergünstigungen anzunehmen, wenn sie in Zusammenhang mit seinem Aufgabenfeld stehen. Darunter fallen zum Beispiel Provisionen für eine Handwerkervermittlung und Ähnliches.

Kammerpflicht

Für freischaffende Architekten herrscht Kammerpflicht. Freischaffende Architekten übernehmen verschiedene Aufgaben im Bereich Hochbau. Dazu gehören der Entwurf, die Genehmigungsplanung, die Vergabe sowie die Baufortschrittskontrolle. Der Aufgabenbereich Tragwerksplanung wird meist an einen Experten, einen Statiker, abgegeben.

Ein freier Architekt verfügt über eine Bauvorlageberechtigung. Mit dieser hat er das Recht, Genehmigungsplanungen zu unterzeichnen. Neben dem Architekten hat dieses Recht meist nur ein dafür befugter Ingenieur. Einige Handwerksmeister sind befugt, kleine Genehmigungsplanungen zu unterschreiben.

Verstößt man dagegen, droht ein berufsgerichtliches Verfahren von der Architektenkammer.
Für freie Architekten gelten zudem besondere Bedingungen bei Versicherungen, der Berufspflicht und auch im Steuerrecht. Um sich dort zurechtzufinden, können die Dienste eines Experten durchaus hilfreich sein.

Beschäftigungsart

Ein Großteil der Architekten sind bei der Kammer als “Freischaffende” registriert. Als Freischaffend wird der registriert, der unabhängig und eigenverantwortlich arbeitet und zudem über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Außerdem darf man während der Berufsausübung keine eigenen und fremden Handels- , Produktions- und Lieferinteressen verfolgen. Man muss unabhängig und neutral agieren und so seine Berufstätigkeit ausführen. Ein Interessenkonflikt muss bei beruflichen Aufträgen vermieden werden. Ein Verstoß kann zur Streichung aus der Architektenkammer Liste führen.

Kernelemente dieser Beschäftigungsart sind die Selbstständigkeit und die Unabhängigkeit von sämtlichen gewerblichen Interessen. Eine Haftpflichtversicherung gilt als wichtiges Kriterien für die Eintragung in die Liste der Architektenkammer. Hat man keine aufrechte Haftpflichtversicherung, wird man in der Regel aus der Liste der Architektenkammer gestrichen.

Gewerbliche Tätigkeit

Wenn man sich als freischaffender Architekt auch gewerblich beschäftigen möchte, muss man dies der Kammer melden und kann sich als baugewerblich tätiger Architekt umschreiben lassen. Dann darf man sowohl klassische Architektenleistungen, als auch baugewerbliche Tätigkeiten ausführen.

Der Begriff freischaffend bietet dem Architekten einige Vorteile. Der Status ist zwar mit Auflagen verbunden, aber als Kammermitglied hat man damit den Wettbewerbsvorteil, dass man sich als neutraler und unabhängiger Experte am Markt positionieren kann. Allerdings ist auch zu erwähnen, dass der Begriff “freischaffend” von den Architekten selten auf Briefköpfen und Visitenkarten oder auch bei Online-Auftritten benutzt wird.

Rechte und Pflichten

Als freischaffender Architekt ist man Mitglied der lokalen Architektenkammer. Man arbeitet eigenständig und unabhängig. Um Mitglied zu werden, bedarf es einer Haftpflichtversicherung.

Beauftragungskriterium

Die Beauftragungskriterien werden bei der Wahl des passenden Architekten für die Planung vom Auftraggeber definiert. Zu prüfen ist immer die Erfahrung des freischaffenden Architekten, das Expertenwissen und welche ähnlichen Projekte von ihm bereits durchgeführt, geplant und betreut wurden. Bei einem Erstgespräch werden die wichtigsten Fragen eruiert und es kann geprüft werden, ob zwischen Auftraggeber und Bauherrn die Chemie stimmt.

Im Anschluss daran kommt es zur schriftlichen Beauftragung für das besprochene Projekt. Sinnvoll ist es, dass alle Leistungen schriftlich festgehalten und im Vertrag genau definiert werden, um spätere Enttäuschungen und eventuelle Streitigkeiten bestmöglich zu vermeiden. Freischaffende Architekten arbeiten auch selbstständig und können häufig Aufträge in Architekturbüros, beim Bauträger oder in Ingenieurbüros für einzelne Projekte.

Fazit

Als freier Architekt hat man viele interessante berufliche Möglichkeiten. Personal in diesem Bereich wird ständig gesucht. Welche Beschäftigungsart die Richtige für den Einzelnen ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Als freischaffender Architekt ist man auf jeden Fall frei und selbstständig. Auch Sie sind Architekt und benötigen Unterstützung für Ihr Büro? Dann könnten Sie einen Headhunter München engagieren. Dieser übernimmt die Personalsuche für Sie und schlägt Ihnen geeignete Kandidaten vor.