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Faltzelte die alternative für fliegende Bauten ohne Baugenehmigung

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Deutschland ist ein hochgradig durchorganisiertes Land. Es gibt detaillierte Gesetze für alles und jeden. So auch im Bereich der Zelte – wer hätte es gedacht. Ziel der Gesetzgebung ist es in erster Linie Sicherheit zu schaffen für alle jene Menschen, die sich aus irgendeinem Grund in ein solches Zelt begeben. Das andere Ziel ist es vermutlich zu vermeiden, dass alle Unternehmen nur noch Zelte errichten und keine festen Gebäude mehr bauen. Daher gibt es ein streng ausgeklügeltes Regelwerk, welches die unbegrenzte Nutzung von solchen Gebäuden verhindert. Doch wer die Regeln kennt, der kann die günstigen Alternativen für sich nutzen.

Welche Arten von Zelten gibt es?

Zelte sind Konstrukte, bei denen Wände von einem Gerüst getragen werden, das sich jederzeit ab- und aufbauen lässt. Es gibt Zelte, an deren Gerüst sich Wände aus festem Material montieren lassen und es gibt auch die Möglichkeit Planen zu verwenden.  Ersteres nennt man Lagerzelt, letzteres können zum Beispiel Faltzelte sein. Je nach dem, zu welchem Zweck ein solcher Aufbau dient, ist es sinnvoll stabile oder weniger stabile Konstrukte zu wählen.

Lagerzelte werden häufig im Bereich der Industrie aufgestellt. Sie sollen für eine begrenzte Zeit räumliche Kapazitäten zur Verfügung stellen.

Faltzelte dagegen sind in der Regel für Events und Veranstaltungen im Einsatz. Sie sind leicht und einfach zu montieren. Sie eignen sich für Geburtstage, Hochzeiten und Messen usw.

Beide haben gemeinsam, dass sie im Sinne des Gesetzes als fliegende Bauten gelten.

Fliegende Bauten – was ist wichtig zu wissen?

Zelte werden vom Gesetzgeber her als fliegende Bauten bezeichnet – warum auch immer. Vermutlich deshalb, weil sie schnell von A nach B bewegt werden können. Das genaue Regelwerk hierzu ist übrigens Sache der Bundesländer. Es wird kontrolliert von der örtlichen Baubehörde.

Wer ein Zelt errichten möchte, der sollte beachten, dass es Zelte bzw. fliegende Bauten gibt, die eine Baugenehmigung bzw. eine Ausführungserlaubnis erfordern. Und es gibt welche, die keine benötigen. Die wichtigsten Kriterien dafür, ob das eine oder das andere der Fall ist, sind: Größe, Höhe, Dauer und Art der Nutzung.

In den Vorschriften gibt es gewisse Quadratmerzahlen, ab denen eine Baugenehmigung erforderlich ist. Gleiches gilt für die Höhe oder den Nutzungszweck. Ist das der Fall, dann ist eine Abnahme der Konstruktion durch einen Sachverständigen erforderlich. Dies soll verhindern, dass jemand in dem Bau zu Schaden kommt. Mit einem Faltzelt, welches die Größenvorgaben nicht überschreitet, lässt sich dieser Aufwand zunächst einsparen.

Allerdings ist auch die Nutzungsdauer von Bedeutung. Ein fliegender Bau benötigt eine Genehmigung, wenn er länger als drei Monate genutzt wird. Manche Länder sagen auch 6 Monate. Ist das der Fall, dann muss ggf. geprüft werden, ob ein Bauantrag notwendig ist. Heißt für die Betreiber wiederum: Wenn Sie die Bauten innerhalb dieser Fristen abbauen und dann später wieder aufbauen, dann beginnen die Fristen wieder von vorne.

Fazit: Faltzelt vs. fliegende Bauten

Fliegende Bauten, die eine bestimmte Größe überschreiten sind von Anfang an genehmigungspflichtig. Zudem kann sich durch die Art der Nutzung von Vornherein eine Abnahmepflicht durch einen Sachverständigen ergeben.

Wer stattdessen mehrere Faltzelte verwendet, der kann die gleiche Fläche abdecken und spart sich den immensen Verwaltungsaufwand bei der Baubehörde. Allerdings nur dann, wenn die erforderlichen Sicherheitsvorschriften dadurch eingehalten werden.