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Definition eines Mehrfamilienhauses inklusive Praxisbeispielen

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Was ist ein Mehrfamilienhaus?

Per Definition ist das Mehrfamilienhaus ein Wohngebäude, welches für mehrere Nutzer, Eigentümer oder Mietparteien konzipiert ist. Das Mehrfamilienhaus wird mit „MFH“ abgekürzt und auch als Mehrfamilienwohnhaus bezeichnet. Im Gegensatz zu einem Einfamilien- oder Zweifamilienhaus, befinden sich in einem Mehrfamilienhaus mindestens drei abgeschlossene Einheiten. Im Regelfall sind die einzelnen Wohnungen auf mehrere Geschoss verteilt.
Die Bezeichnung Mehrfamilienhaus bedeutet nicht, dass ausschließlich Familien in einem derartigen Gebäude wohnen können. Die Zusammensetzung der Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus kann beispielsweise auch Singlewohnungen oder Studentenwohnungen bedeuten. Mehrfamilienhäuser können unterschiedlichen und vielfältigen Nutzungsgrundlagen unterlegen sein. Ein Mehrfamilienhaus kann aus Mietwohnungen, Eigentumswohnungen sowie gewerblich genutzten Einheiten in unterschiedlicher Ausprägung bestehen.
Mehrfamilienhäuser können auch aus mehr als zehn Wohnungen bestehen. Die Anzahl nach oben ist nicht per Definition geregelt.
Größere Mehrfamilienhäuser zählen in den Geschosswohnungsbau. Bei dem Geschosswohnungsbau handelt es sich um Wohngebäude mit mehreren abgeschlossenen Wohneinheiten auf mehr als einer Etage.

Welche Arten von Mehrfamilienhäusern gibt es?

Bei einer Ausführungsart dieser Wohngebäudeform handelt es sich um freistehende Mehrfamilienhäuser. Hier handelt es sich um einzeln stehendes, überwiegend zu Wohnzwecken genutztes, Gebäude mit mehr als zwei Einheiten.
Eine Gruppe von Reihenhäusern kann auch als Mehrfamilienhaus definiert werden, da es sich um einzelne, separate Einheiten handelt.
Eine weitere Form der Unterscheidung besteht in der Eigentumsstruktur. Gibt es einen Eigentümer des MFH, ist dieser bei der Vermietung jeder Wohnung an die ortsüblichen Rahmenbedingungen bei der Mietpreisfindung gebunden. Bei einem nach Wohnungseigentumsgesetz geteilten Mehrfamilienhaus, sowie dem zugehörigen Grundstück, kann der Eigentümer auch Bewohner der Wohnung sein. Die verschiedenen Eigentümer in dieser Struktur müssen sich an die Rahmenbedingungen des Wohnungseigentumsgesetzes halten und unterscheiden das Eigentum in Gemeinschafts- und Sondereigentum.

Beispiele für Mehrfamilienhäuser:

Mehrfamilienhäuser mit mehr als drei Wohnungen, welche freistehend und modern neu gebaut worden sind, zählen in Deutschland in die Kategorie der Stadtvilla, sodass die Begriffe Mehrfamilienhaus und Stadtvilla als ein Beispiel in Zusammenhang stehen.
Durch die Flexibilität und nicht klar definierte Anzahl der Wohnungen bzw. Einheiten, gibt es sehr viele Beispiele für Mehrfamilienhäuser. Fertigteilhäuser oder Massivbauhäuser mit entsprechender Wohnungsanzahl zählen in die Gebäudeart der Mehrfamilienhäuser, sofern diese mehr als zwei Wohnungen beinhalten.
In Deutschland bilden die Mehrfamilienhäuser die zweigrößte Gebäudegruppe, unter Maßgabe der Wohnfläche.