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Definition von Grünfläche bei Bauanträgen inklusive Berechnungsvorgaben

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Grünflächen bedeuten in einfachen Worten Freiflächen, die sowohl in öffentlichen Parks und Landschaften als auch in privaten Bereichen mit Rasen bepflanzt sind. Im deutschen Bau- und Planungsgesetz (Stadt- und Landesplanung) umfasst die Definition der „Grünfläche“ nicht nur Parks, sondern ebenso Gärten mit Dauergrundstücken, Zeltplätzen, Schwimmplätzen oder Freibädern, Sportplätzen, Spielplätzen oder Friedhöfen. Diese Orte werden hauptsächlich zur Erholung sowie für Spiele und Sport genutzt und können Teil des Straßenlayouts sein.

Grünflächen tragen zur Verbesserung des Mikroklimas bei (Verdunstung, Kühlung, Luftreinigung). Die Schaffung von Grünflächen wirkt auch der Bodenverdichtung entgegen und lässt Oberflächenwasser einsickern. Darüber hinaus tragen sie zur Biodiversität bei. Um die Effizienz und Funktionalität von Grünflächen ständig aufrechtzuerhalten, ist eine regelmäßige Pflege von Grünflächen und ein Beschneiden erforderlich.

Grünes Register

Der sogenannte Grünflächenkataster kann Bestände an gemeinsamen kommunalen Grünflächen wie Parks, Grünflächen und manchmal Spielplätzen verwalten. Dann ist es normalerweise mit dem gemeindlichen geografischen Informationssystem verbunden. Grünflächeninformationssysteme bilden die Grundlage für die Entwicklung, Planung und Instandhaltung von Frei- und Grünflächen. Das Spektrum an Leistungen reicht von klassischen Anwendungen wie Grünflächen oder dem Kataster von Bäumen bis hin zu speziellen Themen wie Spielgeräten und der Friedhofsverwaltung.

Berechnungsvorgabe bei Grünflächen

Die Anzahl der Grünflächen wird im Zusammenhang mit Entwicklungsplänen verwendet. Wenn beispielsweise eine Grünfläche von 0,4 erforderlich ist, sollten mindestens 40 % der Baustelle als Grünfläche ausgelegt werden. Die Definition einer Grünzone wird für die Umsetzung bestimmter Freiflächen wie Sportplätze, Spielplätze, Friedhöfe oder Parks sowie für die Entwicklung von Städten und die Schaffung von Netzwerken lokaler Grünzonen und örtlicher Erholungsgebiete berücksichtigt.

Grünflächen werden auch im Zusammenhang mit der Entschädigung für Eingriffe in Natur und Landschaft im Zusammenhang mit Maßnahmen oder Gebieten zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB ausgewiesen. Die Schaffung von Grünflächen kann sich mit anderen abhängigen Definitionen überschneiden, z. B. Flächen für besondere Zwecke gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 9 des BauGB oder Flächen für Plantagen zum Schutz von Plantagen und Wasser.

Grünflächen werden nicht nur als Vegetation verstanden. Verbundene Strukturen oder andere Objekte wie Fußballfelder oder -bahnen können sich auch in Grünflächen befinden. Grünflächen werden vorübergehend für andere Zwecke genutzt, z. B. als dauerhafte Plätze, Parkplätze usw. Dies ist nach dem Planungsgesetz mit einem zusätzlichen Vorhaben („fester Standort“) zulässig. Insbesondere Vorgärten und andere Grünflächen auf Baustellen („nicht bebaubares Land“) oder landwirtschaftliche Flächen und Wälder sind keine Grünflächen im Sinne von § 9 Abs. 1 BauGB.

Das Konzept der privaten Grünflächen findet sich in der Bauordnung oder Bauverordnung

Private Grünflächen sollten als Gartengrundstücke angelegt werden. Sie müssen gepflegt und weiterentwickelt werden. Hier können Sie auch festlegen, was und in welchem Umfang angebaut werden soll. Entwicklungspläne werden häufig erstellt, um einen langwierigen Rechtsstreit in diesem Bereich zu verhindern. In diesen Fällen entscheidet der Gemeinderat, wie er sich auf die relevanten Bereiche bezieht. Die Grüne Zone ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BGB ein Gebiet ohne feste Gebäude, ist natürlich bepflanzt oder wird für den Außenbereich genutzt. In Übereinstimmung mit einem solchen Ziel können gemeinsame Strukturen nur von untergeordneter Bedeutung sein, sodass die Natur der Grünflächen erhalten bleibt. Der Begriff grüne Zone ist ein allgemeiner Begriff, der ein bestimmtes Entwicklungsziel erfordert (BVerwG DÖV 1973, 712). Daher ist es wichtig, dass zusätzlich zum beabsichtigten Zweck die Größe und die Auswirkungen der Gestaltung der Grünzone mithilfe eines Entwicklungsplans bestimmt werden können.

Die Grünzone ist ein Konzept der Stadt- und Regionalplanung und beschreibt Park- oder Landschaftsfreiflächen in öffentlichen und privaten Bereichen. Die Orte werden hauptsächlich für Freizeit, Spiele und Sport genutzt und können Teil der Straßengestaltung sein. Grünflächen tragen zur Verbesserung des Mikroklimas bei. Zum Beispiel erlaubt selbst die Installation von öffentlichen Grünflächen nicht die Schaffung eines Kinderspielplatzes. Die beabsichtigte Verwendung muss angegeben werden. Wenn kein besonderer Zweck vorgesehen ist, darf dieses Objekt nur als Grünfläche verwendet werden. In diesem Zustand können Sie lediglich eine grüne Zone erstellen und verwalten.

Wenn eine öffentliche Grünfläche als Spiel-, Sport- und Unterhaltungsmöglichkeiten definiert ist, sollte auch geregelt werden, welche Sportanlagen an welcher Stelle im Planungsgebiet gebaut werden können. Grünflächen können ebenso Wasserflächen umfassen, da sie nicht gemäß den Wasserstandards reguliert sind. Die Definition von Grünflächen ist eine unabhängige Erklärung, die sich nicht mit der Darlegung von Bauflächen überschneidet.

Bewirtschaftung von Grünflächen

Die Aufgabe der Bewirtschaftung von Grünflächen ist die langfristige Erhaltung von Grün- und Freiflächen in städtischen Gebieten. Unabhängig davon, ob diese Grünflächen in öffentlichem oder privatem Besitz sind, umfasst das Grünflächenmanagement Dienstleistungen wie Planung, Verwaltung und Wartung. Daher ist die Administration von Grünflächen umfassender als die Pflege von Grünflächen, obwohl beide Begriffe (fälschlicherweise) synonym verwendet werden.

Die Bewirtschaftung von Grünflächen ist gekennzeichnet durch die Verarbeitung natürlicher Elemente, d. h. Vegetation in Form von Bäumen, Sträuchern und Blumen sowie Wasserflächen, sowie durch die Bearbeitung von Unvorhersehbarkeiten, die die Natur charakterisieren, wie Wetter, Klima, Wachstum.

Digitale Grünflächeninformationssysteme werden als Verwaltungs- und Analysewerkzeuge verwendet, die als separate geografische Informationen problemlos auf vorhandene Anlagenkomponentendaten zugreifen können. Die besondere Aufgabe der Bewirtschaftung von Grünflächen besteht darin, diese Schwerelosigkeiten mit den Methoden der Planung, Verwaltung und Unternehmensführung so zu verstehen, dass sowohl die individuelle Bestimmung von Grünflächen (und Gärten) für Nutzergruppen als auch die wirtschaftlichen Aufgaben von Grünflächen in städtischen Gebieten erfüllt werden