Skip to content

Definition eines Einfamilienhauses inklusive Praxisbeispielen

Loading

 

Familien leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft. Ob Kindererziehung, finanzielle Vorsorge oder private Altenpflege, die Liste ihrer Verdienste ist lang. Die Familie wird als Einheit wahrgenommen. Was ist natürlicher, als eine bevorzugte Lebensform für Familien auszuzeichnen: das Einfamilienhaus. Einfamilienhäuser ermöglichen ein Leben auf eigenem Grund unter eigenem Dach. Doch, was genau ist ein Einfamilienhaus? Lesen Sie die Definition von Einfamilienhaus, damit Sie wissen, wovon Sie reden.

Merkmale eines Einfamilienhauses

Baurechtlich ist ein Einfamilienhaus durch die Grundstücksart von Zwei- und Mehrfamilienhäusern abzugrenzen. Formal ist ein Haus auf eigenem Grundstück, groß genug für mehrere Personen, ein Einfamilienhaus. Die Definition von Einfamilienhaus schließt nicht aus, dass ein solches Haus bündig mit den Grenzen des Baugrunds im Bauplan abschließt. Auch Reihenhäuser mit eigenem Grund vor und hinter dem Haus sind Einfamilienhäuser. Im Stadtgebiet kann es sogar vorkommen, dass das Baugrundstück vollständig bebaut ist. Ein Haus ist nur dann ein Einfamilienhaus, wenn es im Bebauungsplan für eine einzige Bedarfsgemeinschaft ausgewiesen ist. Es gibt also nur eine Adresse. Soll ein Haus die Definition von Einfamilienhaus erfüllen, muss es für dauerhafte Bewohnung geeignet sein. Ein Ferienhaus, wie geräumig und luxuriös auch immer, ist kein Einfamilienhaus. Auch dann nicht, wenn es der Zweitwohnsitz einer Familie ist. Wenn ein Haus keine Meldeadresse ist, ist es kein Einfamilienhaus. Ein weiteres Merkmal ist, dass der Wohnraum ausreichend für mehrere Personen sein muss. Ein Bungalow mit nur einem Wohn- und einem Schlafzimmer ist auch dann kein Einfamilienhaus, wenn es die übrigen Kriterien erfüllt.

Damit ein Wohnhaus die Definition Einfamilienhaus erfüllt, müssen also folgende Merkmale erfüllt sein:

– Baugrundstück für ein Haus an einer Adresse
– Bewohnbar von mehreren Personen
– Im Bebauungsplan für dauerhaftes Wohnen ausgewiesen
– Meldeadresse für alle Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft

Nebengebäude

Das wichtigste Kriterium für die Abgrenzung von Einfamilienhäuser ist die Grundstücksart. Grundsätzlich sollte nur ein Haus auf einem ausgewiesenen Baugrund errichtet werden. Schließt die Definition damit eventuelle Nebengebäude aus? Nein, es darf sich nur nicht um eine einzige Adresse mit zwei Haustüren für unterschiedliche Bedarfsgemeinschaften handeln. Auch eine Adresse mit einer Haustür für mehrere Bedarfsgemeinschaften ist ausgeschlossen. Bebauung des Grundstücks mit mehreren Gebäuden ist jedoch möglich. Ein Nebengebäude muss sich eindeutig vom Hauptgebäude unterscheiden. Es dürfen nicht zwei gleichwertige Gebäude sein. Eine Garage, ein überdachtes Schwimmbad oder eine Sauna sind eindeutig Nebengebäude. Beim Nebengebäude kann es sich sogar um ein weiteres bewohnbares Haus handeln, zum Beispiel eine Ferienwohnung oder ein Gästehaus.

Vielfalt an Baustilen

Die Definition von Einfamilienhaus hat nichts mit Architektur oder Baustilen zu tun. Ein altes Fachwerkhaus an der Weser, ein majestätisches Bauernhaus in Oberbayern, sogar ein adliges Schloss können genauso Einfamilienhäuser sein wie ein modernes Fertig- oder Massivhaus. Man darf die Definition von Einfamilienhaus nicht mit einem technischen Begriff wie Fertighaus verwechseln. Auch eine architektonische Klassifikation, wie Bungalow im Bauhausstil, sagt nichts darüber aus, ob es sich um dabei um ein Einfamilienhaus oder zum Beispiel eine Ferienwohnung handelt. Jeder bekannte Baustil, von Fachwerkhaus über Jugendstil-Villa bis zu postmodernen Entwürfen, kann durch die Definition Einfamilienhaus gedeckt sein. Durch Zweckentfremdung können Häuser zu Einfamilienhäusern werden. Ein ehemaliges Bauernhaus, Lagerhaus oder kaufmännisches Kontor können zu Einfamilienhäusern umgebaut sein.

Förderung

Der Staat begünstigt Familien nicht nur durch Kindergeld oder bei der Einkommenssteuer, sondern auch durch die Förderung von Eigenheimen. Durch das Wohnraumförderungsgesetz unterstützen die Bundesländer einkommensschwächere Familien beim Erwerb einer eigenen Immobilie. Das kann sogar ein Einfamilienhaus sein. Gebaut auf einem vergünstigten Grundstück, finanziert mit einem Zuschuss aus staatlicher Förderung, kann das eigene Haus auch bei geringem Einkommen erreichbar sein. Vorausgesetzt ist ein Eigenkapital von in der Regel mindestens 15% der Bausumme. Eigenleistungen beim Bau können angerechnet werden. Die Einkommensgrenze ist je nach Bundesland verschieden. Eine Förderung ist frühzeitig zu beantragen, da das verfügbare Fördergeld begrenzt ist.
Wer nicht für eine Förderung in Betracht kommt, kann einen günstigen Wohnraum-Kredit bei der Kfw-Bank beantragen, die dem Bund nahe steht. Ursprünglich mit der Finanzierung des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg beauftragt, hat die Kfw-Bank eine natürliche Affinität zur Finanzierung von Einfamilienhäusern. Das schlägt sich in Kreditkonditionen nieder, die bei unabhängigen Banken nicht zu bekommen sind.
Nicht zuletzt unterstützt der Staat den Bau von Eigenheimen mit dem Baukindergeld. Diese Förderung von jährlich 1.200 Euro pro Kind für das erste Haus einer Familie wird für zehn Jahre gewährt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Beantragung 75.000 Euro nicht übersteigen.

 

Energieverbrauch

 

Die Definition von Einfamilienhaus schließt nicht die Angabe von Energie-Effizienz-Klassen ein. Aber Energie-Effizienz-Klassen beziehen sich vielfach auf neue Einfamilienhäuser, weil die Förderhöhe von der Energie-Effizienz abhängt. Beim Niedrig-Energie-Haus übersteigt der Energieverbrauch einen bestimmten Wert pro Kubikmeter nicht. Das Haus ist als besonders sparsam ausgewiesen. Ein Passiv-Haus benötigt gar keine externe Energieversorgung. Schließlich gibt es Plus-Energie-Häuser. Sie brauchen keine externe Energieversorgung, sondern produzieren sogar überschüssige Energie, die sie ins Energienetz abgeben. Durch Umbau und Nachrüstung können ältere Häuser eine bessere Effizienz-Klasse erreichen. Ob bei Erwerb oder Neubau, zu einem modernen Einfamilienhaus gehört auf jeden Fall einen Energie-Ausweis.

Das Einfamilienhaus: der Schlüssel zum dauerhaften Wohneigentum
Wer die Definition von Einfamilienhaus voll und ganz versteht, erkennt sofort die Vorteile dieser Wohnform für Familien. Durch zahlreiche Fördermöglichkeiten solide finanziert, sind Einfamilienhäuser bevorzugt als Eigentum zu erwerben. Das ermöglicht mietfreies Wohnen in ökologischer Verantwortung bei gleichzeitigem Vermögensaufbau, ideal für Familien!