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Was Sie baurechtliches bei Zeltaufbauten für Events beachten müssen

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Es gibt doch kaum etwas Schöneres als unter freiem Himmel eine Hochzeit zu feiern, einen Geburtstag abzuhalten oder für die Firma ein Fest zu veranstalten. Und damit Wind und Regen keine Chance haben den Anwesenden die Laune zu trüben, werden extra für solche Zwecke Event Zelte eingesetzt. Sie lassen sich schnell auf- und abbauen und ermöglichen fast das gleiche Niveau an Komfort, wie eine Immobilie. Beweis genug dafür ist das Oktoberfest in München. Dort wird ausschließlich im Zelt gefeiert und noch niemand hat sich deswegen beschwert. Doch bevor die Action losgehen kann sollte man daran denken, dass wir hier in Deutschland leben. Und hier benötigt man für alles einen Antrag und muss sich erst mit Genehmigungen auseinandersetzen. So natürlich auch bei Zelten für Veranstaltungen. Wir zeigen die wichtigsten Regeln.

Welche Vorgaben für Eventzelte sind die wichtigsten?

Als erstes sollte man wissen, dass ein Partyzelt oder ein sonstiges Zelt im Sinne des Gesetzes als fliegender Bau bezeichnet wird. Diesen Ausdruck sollte man sich merken.

Grundsätzlich kann man im privaten Bereich in den unbedeutenden Größenordnungen relativ frei agieren. Laut Gesetz darf man Zelte für Events oder für Lagerungszwecke für drei Monate ohne Genehmigung aufbauen und stehenlassen. Wer sie länger benötigt, der kann sie theoretisch abbauen und nach 24 Stunden wieder aufstellen, das funktioniert.

Doch sobald eine bestimmte Kategorie überschritten wird, geht es los mit dem Ausflug in den Paragrafendschungel – so berichtete uns der Fachmann vom Zeltverleih Düsseldorf. Es gibt da die magischen Marken von 75 qm Fläche oder von 5 Metern Höhe. Ab diesem Format ist eine Genehmigung erforderlich. Zuständig dafür ist das Bauamt der Region. Sollte die Gemeinde zu klein für ein solches sein, dann kümmerst sich das lokale Landratsamt darum.

Wer ein solch großes Zelt aufstellen möchte, der muss vor dem Aufbau eine Genehmigung einholen. Ist die Konstruktion in der geplanten Form unerprobt, dann muss ein Sachverständiger geholt werden, der die Stabilität prüft. Nach dem Aufbau wird dieser eine Bestätigung erstellen, dass die Anlage ausreichend die Sicherheitsvorschriften erfüllt. Mit einem solchen Gutachten kann der Betreiber dann die Genehmigung seitens der Behörden einholen. Ab dann darf der fliegende Bau für eine bestimmte Dauer auf dem eigenen Gelände genutzt werden.

Übrigens ist die Abnahme durch den Sachverständigen nur eine einmalige Sache. Wird die allergleiche Konstruktion zu einer anderen Zeit wieder in der gleichen Form aufgestellt, dann ist nur noch die behördliche Genehmigung erforderlich. Die Abnahme durch den Prüfer entfällt.

Wichtig zu wissen ist auch, dass immer der Zweck der Nutzung den Ausschlag darüber gibt, welche Maßnahmen bei der Aufstellung wichtig sind. Es kommt immer darauf an, wie viele Menschen sich darin aufhalten werden und aus welchem Grund. So kann es zum Beispiel passieren, dass für eine Tanzveranstaltung ein fester Boden installiert werden muss.

Sicherheit ist immer die Priorität

Natürlich mag es niemand gerne, wenn einem ständig Vorschriften gemacht werden. Es verkompliziert die Abläufe ungemein. Allerdings muss man den Behörden zugutehalten, dass es immer um die Sicherheit der Bürger geht. Jeder in diesem Land soll sich ohne nachzudenken in ein Partyzelt begeben können, um sorglos zu feiern – ohne Angst zu haben, dass das Dach zusammenbricht.